Seit 2016 ist das Thema Cum-Ex in den Medien sehr präsent. Zu den zahlreichen Banken, Finanzdienstleistern und Investoren, die dabei genannt werden, gehört auch die Warburg Bank. Grund hierfür sind Handelsgeschäfte mit deutschen Aktientiteln über den Dividendenstichtag, die in den Jahren 2007 bis 2011 von der Warburg Bank durchgeführt wurden. Bei den Aktienkäufen wurde die Kapitalertragsteuer zugunsten der Bank angerechnet. Später forderte das Finanzamt für Großunternehmen in Hamburg die Steuern zurück.
Mit Zahlungen im Jahr 2020 sind die Steuerforderungen wegen der Aktiengeschäfte der Bank beglichen worden. Die Mehrheitsgesellschafter haben die Beträge überwiegend aus ihrem eigenen Vermögen bezahlt. Die steuerliche Beurteilung der Cum-Ex-Geschäfte durch die Warburg Gruppe hat sich als falsch erwiesen. Die Mitglieder des Aufsichtsrats und des Vorstands von M.M.Warburg & CO missbilligen unrechtmäßige Steuergestaltungen jeder Art.
Um zur Aufklärung der Sachverhalte beizutragen, sind hier grundlegende Informationen zusammengestellt.