Entgeltinformationen gemäß Zahlungskontengesetz

Entgeltaufstellung

Die Entgeltaufstellung ist eine allgemeine Information über alle in Verbindung mit einem Zahlungskonto anfallenden Entgelte  und Zinsen. Mit der Entgeltaufstellung erhalten unsere Kunden eine Aufstellung gemäß  Zahlungskontengesetz über sämtliche Entgelte und Zinsen, die für sie in Zusammenhang mit ihren Zahlungskonten in unserem Hause angefallen sind. Die Informationen werden auf Grundlage des Zahlungskontengesetzes (§§10 bis 13) zusammengestellt. Dabei finden nur auf Euro lautende Konten Berücksichtigung.

Form und Inhalt sind von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin)  vorgegeben. Der  Bericht umfasst überwiegend Kostenpositionen, die bereits aus den Einzelabrechnungen, dem Kontoabschluss oder der Kreditkartenabrechnung bekannt sind. Hierzu zählen insbesondere gezahlte und erhaltene Zinsen sowie Entgelte im Zahlungsverkehr und für mit dem Konto verbundene Dienste. Berücksichtigt werden auch Gebühren von Drittanbietern wie z.B. Kreditkartenherausgebern und Geldautomatenbetreibern. Der Bericht kann in einigen Fällen, aufgrund der detaillierten Vorgaben durch den Gesetzgeber, sehr umfangreich sein.

Aus Gründen der Nachhaltigkeit verzichten wir auf einen generellen Druck und Versand aller Entgeltaufstellungen.

Die Entgeltaufstellung kann auf Wunsch angefordert werden. Ihre Kundenberaterin oder Ihr Kundenberater steht Ihnen dafür sowie für die Beantwortung Ihrer Fragen zu diesem Thema gern zur Verfügung.

Service & Kontakt
Hamburg

Entgeltinformation

Um den Anforderungen des Zahlungskontengesetzes (ZKG) gerecht zu werden, sind wir verpflichtet, Ihnen alle Entgeltinformationen und Vergleichskriterien bereitzustellen, auf die auch Vergleichswebseitenbetreiber Zugriff haben (§ 14 ZKG, Allgemeine Informationspflichten der Zahlungsdienstleister).